FAQ zum Thema „Radon“

Radon ist ein radioaktives Gas, das aus dem Untergrund aufsteigt.

Eine Radonmessung schützt Ihr höchstes Gut: Ihre Gesundheit.

Radioaktivität Symbol

Radon ist ein radioaktives Edelgas, das überall im Untergrund vorkommt. Man kann es nicht sehen, riechen oder fühlen. Aber man atmet es ein, wenn es in Gebäuden vorhanden ist.

Radon kommt ÜBERALL im Untergrund vor. Je nach geologischen Voraussetzungen in unterschiedlichen Mengen. Aus dem Untergrund kann es in Gebäude eindringen: In Häuser, Wohnungen, Büros, Werks- und Lagerhallen. Daher gibt es so genannte Vorsorgegebiete, in denen Radon an Arbeitsplätzen untersucht werden muss. Freiwillige Messungen im Privatbereich und außerhalb der Vorsorgegebiete werden empfohlen. Radon hat eine hohe Konzentration im Boden und eine sehr hohe Löslichkeit in Wasser. Daher müssen Arbeitsplätze in Wasserwerken, Bergwerken und Radon-Bädern und Heilstollen im ganzen Bundesgebiet untersucht werden.

Radon verstrahlt bei seinem Zerfall das Lungengewebe und verursacht so Lungenkrebs. Das Lungenkrebsrisiko hängt von der Konzentration und der Dauer des Aufenthalts ab. Je höher die Konzentration und je länger man sich in belasteten Räumen aufhält, desto höher das Krebsrisiko. Bei Rauchern erhöht sich das Risiko noch zusätzlich.

Gebiete mit vulkanischem Gestein und solche, wo eiszeitliche Ablagerungen zu finden sind, sind besonders betroffen: Norddeutschland, Harz, Eifel, Erzgebirge, Schwarzwald, Voralpen und Alpen. Daher wurden für Arbeitsplätze Vorsorgegebiete deklariert: www.imis.bfs.de/geoportal/

Bei so genannten Radon-Arbeitsfeldern muss unabhängig von den Vorsorgegebieten bundesweit untersucht werden: Wasserwerke, Bergwerke, Radon-Heilbäder und -Heilstollen.

Im erdberührten Bereich (Kellerboden, Kellerwände oder Bodenplatte bei nichtunterkellerten Gebäuden) dringt Radon nahezu ungehindert durch Risse und Fugen, Rohre, Rohr- und Kabeldurchlässe sowie poröse Werkstoffe in Gebäude ein. Auch über das Trinkwasser kann Radon eindringen. Aus diesem Grund müssen zum Beispiel Wasserwerke bundesweit untersucht werden.

Die einzige Möglichkeit, zu erfahren, ob ein Radonrisiko besteht, ist eine Messung. Radon lässt sich leicht nachweisen und die Messung ist nicht teuer. Die Situation zu kennen ist Grundlage für richtige Entscheidungen, um die Gesundheit zu schützen!

Gemäß Strahlenschutzverordnung muss an Arbeitsplätzen eine Messung über 12 Monate „nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik“ erfolgen. Erprobte und kostengünstige Methode ist die Verwendung von Dosimetern, die Sie über uns als anerkannte Messstelle gemäß § 155 Strahlenschutzverordnung beziehen können. Wir empfehlen dringend, uns als Dienstleister für die Ausführung in Anspruch zu nehmen, da der Verantwortliche (der Arbeitgeber) fachkundig im Strahlenschutz sein muss, was in der Regel nicht der Fall ist. Bei freiwilligen Messungen sind auch kürzere Messzeiten möglich. Hierzu sollten Sie sich jedoch von uns beraten lassen.

Grundsätzlich gilt: Je niedriger die Radonkonzentration, desto niedriger ist das Risiko. Empfohlen wird vom Bundesamt für Strahlenschutz, 100 Bq/m³ zu unterschreiten. Ab dem Richtwert von 300 Bq/m³ müssen an Arbeitsplätzen Maßnahmen zur Senkung des Wertes ergriffen werden.

Eine Radonsanierung stellt in der Regel eine Radonabdichtung her. Im einfachsten Fall reicht es, die mit Radon belastete Luft abzuleiten. Viele der Maßnahmen lassen sich leicht und kostengünstig durchführen (Abdichten der Risse, wirksame Lüftung…). Im Falle von Radon-Arbeitsfeldern ist allein eine Abführung der belasteten Luft möglich.

Lassen Sie ein Gebäude vor einer Transaktion untersuchen. Ein Prüfbericht eines anerkannten Messunternehmens sorgt für Wertstabilität. Für ein Grundstück kann durch Messung der lokalen Bodenluftwerte eine Risikoabschätzung durchgeführt werden. Radonsicheres Bauen ist in jedem Fall anzuraten.

Ihr Ansprechpartner für Radon

Dipl.-Ing. Volker Gutzeit
Sachverständiger für Erkennung und Bewertung von Radonbelastungen in Innenräumen (TÜV)
Radon Messdienstleister (TÜV)
Tel: +49 2131 752918-31
E-Mail: volker.gutzeit@unitronic.de