Aqua-Paket: Wasserwerke
Nach Anlage 8 des Strahlenschutzgesetzes müssen bundesweit Arbeitsplätze in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung auf Radon untersucht werden.
Das kann eine sehr komplexe Aufgabe sein. Nach Strahlenschutzverordnung muss der so genannte „Verantwortliche“ (oft z.B. der/die Bürgermeister*in) fachkundig im Strahlenschutz sein oder sich durch Fachkundige beraten lassen. UNITRONIC ist nach § 155 der Strahlenschutzverordnung eine anerkannte Stelle. Mit unserer Expertise in Pflichtmessungen in Radon-Arbeitsfeldern ermitteln wir mit Ihnen zusammen vor Ort den Aufwand und stellen Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket zusammen, das alle Forderungen von Strahlenschutzgesetz und -verordnung erfüllt, damit Sie gelassen einer Prüfung durch die zuständige Behörde entgegensehen können.
Mine-Paket: Bergwerke, Stollen, Schächte, Höhlen, Besucherbergwerke
Nach Anlage 8 des Strahlenschutzgesetzes müssen bundesweit Arbeitsplätze in derartigen bergwerklichen Anlagen auf Radon untersucht werden.
Das kann eine sehr komplexe Aufgabe sein. Nach Strahlenschutzverordnung muss der so genannte „Verantwortliche“ (der/die Arbeitgeber*in) fachkundig im Strahlenschutz sein oder sich durch Fachkundige beraten lassen. UNITRONIC ist nach § 155 der Strahlenschutzverordnung anerkannte Stelle. Mit unserer Expertise ermitteln wir mit Ihnen zusammen vor Ort den Aufwand und stellen Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket zusammen, das alle Forderungen von Strahlenschutzgesetz und -verordnung erfüllt, damit Sie gelassen einer Prüfung durch die zuständige Behörde entgegensehen können.
Medici-Paket: Radonheilbäder und Radonheilstollen
Nach Anlage 8 des Strahlenschutzgesetzes müssen bundesweit Arbeitsplätze in derartigen medizinischen Anlagen auf Radon untersucht werden.
Das kann eine sehr komplexe Aufgabe sein. Nach Strahlenschutzverordnung muss der so genannte „Verantwortliche“ (der Betreiber) fachkundig im Strahlenschutz sein oder sich durch Fachkundige beraten lassen. UNITRONIC ist nach § 155 der Strahlenschutzverordnung anerkannte Stelle. Mit unserer Expertise ermitteln wir mit Ihnen zusammen anhand von Plänen und erforderlichenfalls vor Ort den Aufwand und stellen Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket zusammen, das alle Forderungen von Strahlenschutzgesetz und -verordnung erfüllt, damit Sie gelassen einer Prüfung durch die zuständige Behörde entgegensehen können.
Ihr Ansprechpartner für Radon
Dipl.-Ing. Volker Gutzeit
Sachverständiger für Erkennung und Bewertung von Radonbelastungen in Innenräumen (TÜV)
Radon Messdienstleister (TÜV)
Tel: +49 2131 752918-31
E-Mail: volker.gutzeit@unitronic.de