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Das Strahlenschutzgesetz sieht Radonmessungen in Erd- und Untergeschossen in den Radonvorsorgegebieten vor. Wir wissen jedoch, dass unter bestimmten Bedingungen auch höhere Geschosse und lokal Gebiete auch außerhalb der Vorsorgegebiete massiv betroffen sein können.
Das Bundesamt für Strahlenschutz schreibt daher, dass in jedem Fall nur eine Messung Sicherheit bringen kann. Viele Firmen nutzen Radonmessungen am Arbeitsplatz zum Schutz der Mitarbeiter*innen zudem als internes und externes Marketinginstrument: „Schaut, was wir für unsere Mitarbeiter*innen tun!“. Geben Sie sich und Ihren Mitarbeiter*innen das gute Gefühl, in einem gesunden und sicheren Umfeld zu arbeiten.
Ihr Ansprechpartner für Radon
Dipl.-Ing. Volker Gutzeit
Sachverständiger für Erkennung und Bewertung von Radonbelastungen in Innenräumen (TÜV)
Radon Messdienstleister (TÜV)
Tel: +49 2131 752918-31
E-Mail: volker.gutzeit@unitronic.de